Neue Ziele im Arbeitsschutz realisieren

Das sollten Unternehmen in den ersten Monaten des Jahres ändern

Die ersten Monate des neuen Jahres bieten die perfekte Grundlage, um eine Strategie in Sachen Arbeitsschutz zu entwickeln, um gestärkt und mit deutlich weniger Arbeitsunfällen ins neue Jahr zu starten. Dabei sollte die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit allen anderen Beteiligten einen Fahrplan für entsprechende Maßnahmen erstellen. Was Verantwortliche dabei bedenken sollten, erfahren Sie hier.

Für viele Unternehmen gilt der Beginn eines neuen Jahres gleichsam als Beginn für einen verstärkten Fokus: Strategien und Ziele werden überdacht und optimiert. Bei allem Eifer wird ein Thema dabei jedoch häufig vernachlässigt: der Arbeitsschutz – und das, obwohl seine Relevanz für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter unbestreitbar ist. Wer bereits im Vorjahr Mängel im Arbeitsschutz festgestellt hat, muss hier nun einen besonderen Fokus legen.

Deshalb sollten für den Arbeitsschutz Ziele gesetzt werden

Arbeitsschutz spielt in jedem Unternehmen eine wichtige Rolle, dennoch gibt es in den meisten Betrieben Verbesserungspotenzial. Dieses wird allerdings nicht immer klar benannt, weil die verantwortlichen Fachkräfte zu sehr im Tagesgeschäft eingespannt sind. Die Bewältigung von Arbeitsunfallfolgen oder die wiederholte Aufklärung der Mitarbeiter über Schutzmaßnahmen verhindern dann die strategische Betrachtung der bisherigen Maßnahmen.

So werden sinnvolle Ziele ermittelt

Um zu verhindern, dass der Arbeitsschutz keine Entwicklung durchläuft, sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu Jahresbeginn bewusst dazu angehalten werden, Verbesserungspotenzial zu ermitteln. Denkbare Maßnahmen sind etwa Schulungen der Führungskräfte, damit sie bezüglich des Arbeitsschutzes eine Vorbildfunktion einnehmen können oder die Gestaltung aktiverer Sitzungen im Arbeitsschutzausschuss. Für jede geplante Maßnahme sollte dabei eine Ressourcenplanung vorgenommen werden. Das bedeutet, es wird festgehalten, was wann von wem benötigt wird, um die jeweilige Maßnahme umzusetzen. Damit das erarbeitete Konzept schlüssig ist, sollte es vor seiner Vorstellung mit einem Unbeteiligten, beispielsweise dem Betriebsrat, durchgesprochen werden.

Deshalb sollte der Umsetzungsprozess zügig vorangetrieben werden

Sobald die Zustimmung zu den einzelnen Planungen eingeholt wurde, kann die Umsetzung beginnen. Diese sollte möglichst effizient erfolgen, damit das Unternehmen rasch vom verbesserten Arbeitsschutz profitiert. Als besonders wertvoll hat sich in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit einem externen Berater erwiesen. Diese kennen die klassischen Herausforderungen bei der Umsetzung, können vor typischen Fehlern bewahren und auf diese Weise zudem verhindern, dass dem Arbeitsschutz im Unternehmen ein negativer Beiklang anhaftet, beispielsweise weil es versäumt wird, Praxistipps zu vermitteln.

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