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Prüfung von Lecksuchgeräten ist Pflicht

Durch Kältemittel-Leckagen an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen entstehen jedes Jahr Treibhausgas-Emissionen, die durch regelmäßige Dichtheitskontrollen zwar nicht gänzlich vermieden, aber dennoch deutlich reduziert werden können. Die europäische F-Gase-Verordnung enthält daher klare Vorgaben, in welchen Intervallen Dichtheitskontrollen an Anlagen mit fluorierten Kältemitteln – in Abhängigkeit von der Füllmenge – durchgeführt werden müssen. Aber auch Anlagen, die nicht von der F-Gase-Verordnung reguliert werden, sollten in regelmäßigen Abständen auf mögliche Leckagen hin untersucht werden. Zum einen reduzieren Kältemittelverluste die Leistung der Anlagen, zum anderen können durch austretende brennbare Kältemittel Gefahren entstehen. Zudem sollte auch bei Anlagen mit kleiner F-Gas-Füllmenge, für die keine verpflichtende Dichtheitskontrolle besteht, das Entweichen von treibhauswirksamen F-Gasen aus Gründen des Klimaschutzes rechtzeitig erkannt und unterbunden werden.

Kältemittel-Leckagen können aus vielerlei Gründen auftreten. Der Kältemittelaustritt kann mit laminarer/turbulenter Strömung durch Poren, Spalten und Kanäle (z.B. lösbare Montagefügestellen) sowie durch unsolide Schweiß- und Lötstellen, Materialfehler, Gussporen und fehlerhaftes Walzmaterial erfolgen. Zudem können infolge von Permeation durch Kunststoffe (z.B. Leitungen und Dichtungen) Lecks mit molekularer Strömung entstehen.

Testgas für Lecksuchgeräte

Das neue BFS-Testgas zur Überprüfung von Lecksuchgeräten kann für mehrere Kältemittel eingesetzt werden
Bild: Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik

Das neue BFS-Testgas zur Überprüfung von Lecksuchgeräten kann für mehrere Kältemittel eingesetzt werden
Bild: Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik
Zur Dichtheitskontrolle werden von Servicebetrieben Gasmeldegeräte, UV-Detektorflüssigkeiten bzw. -Messgeräte oder Spezialschaumlösungen eingesetzt – in den meisten Fällen werden jedoch die mobilen, elektronischen Gasmeldegeräte verwendet. Da Gasmeldegeräte nur dann wirklich zuverlässig Leckagen aufspüren können, wenn ihre ordnungsgemäße Funktion vor dem Einsatz mit einem Test-Leck kontrolliert wird, müssen sie mindestens alle zwölf Monate auf einwandfreien Betrieb geprüft werden – so schreibt es die EU-Verordnung 1516/2007 vor. Kürzere Prüfintervalle sind jedoch empfehlenswert. In der Praxis wird diese Forderung jedoch nicht von allen Servicebetrieben erfüllt – teils aus Unkenntnis, teils weil für jedes Kältemittel ein anderes, meist recht teures Referenz-Prüfleck erforderlich ist.

Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS, www.bfs-kaelte-klima.de) hat jetzt ein vielseitig einsetzbares Testgas entwickelt, mit dem die Funktion elektronischer, mobiler Lecksuchgeräte einfach und kostengünstig überprüft werden kann und das die geforderte Nachweisempfindlichkeit erfüllt. Das Besondere daran: Es kann für Gerätetypen für fluorierte Kältemittel, Propan, Formiergas sowie Kohlendioxid gleichermaßen verwendet werden. Das BFS-Testgas, das über den Kälte-Klima-Großhandel bezogen werden kann, ist eine Gasmischung mit den messtechnisch wirksamen Stoffen R1234yf, R290, R744 und Wasserstoff. Die Füllgase sind Stickstoff und produktionsbedingt Luft.

Anwendung des Testgases

Die Anwendung des Testgases ist denkbar einfach
Bild: Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik

Die Anwendung des Testgases ist denkbar einfach
Bild: Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik
Die Anwendung des BFS-Testgases ist denkbar einfach. Vorbereitend auf die Funktionsprüfung wird das elektronische Lecksuchgerät eingeschaltet und der Warmlauf abgewartet. Zur Funktionsprüfung wird ein kurzer Sprühstoß des Testgases aus nächster Nähe (ca. 2 mm Abstand) auf die Sonde gegeben. Dadurch wird der Sonde eine vergleichbare Gaskonzentration angeboten, wie sie sich in unmittelbarer Nähe zu einem realen Leck an einer Kälte- oder Klimaanlage ausbilden würde. Nach dem Besprühen wird die Signalabgabe des Lecksuchgerätes abgewartet. Sofern Signale abgegeben werden, ist dieses positiv geprüft und somit einsatzbereit.

Da es sich beim BFS-Testgas um eine Gasmischung mit definierter Konzentration relevanter Kältemittel handelt, führt eine größere Prüfgasmenge nicht zu einer größeren Signalausbeute des Lecksuchgerätes. Ein ausströmendes Gasvolumen von 5 bis 15 ml ist völlig ausreichend. Mit einer Dose des Testgases sind bis zu 200 Prüfvorgänge möglich. Die Signalausbeute des Leckdetektors ist bei F-Gasen vergleichbar mit einem 5-Gramm/Jahr-Leck, bei R744 mit einem 100-Gramm/Jahr-Leck. Ein weiterer Vorteil: Das Prüfgas strömt nur im Moment der Prüfung in die Atmosphäre. Damit wird eine drastisch verringerte Prüfgasemission – und damit verbundene Treibhausgasemission – erreicht im Vergleich zu Lecks, die permanent strömen.

Weitere Infos: www.bfs-kaelte-klima.de/produkte/bfs-testgas. Dort findet sich auch eine Liste der Vertriebspartner.

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