Das digitale Berichtsheft


Quelle: BIV

Quelle: BIV
Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, das Berichtsheft auch elektronisch zu führen. Hierzu muss im Ausbildungsvertrag seit 2017 zwingend angegeben werden, ob die Nachweise schriftlich oder elektronisch geführt werden. Von der elektronischen Berichtsheftführung wurde bisher nur vereinzelt Gebrauch gemacht. Da der BIV die Vorteile einer digitalen Lösung jedoch überwiegen sieht, wird eine Branchenspezifische Lösung empfohlen.

Die Digitalisierung des Berichtshefts ermöglicht es den Auszubildenden, jederzeit alle Informationen online zu erfassen und an den Ausbilder zu übermitteln. Dadurch werden Zeit, Geld und Papier eingespart. Die Ausbilder erhalten auf Wunsch den Bericht per E-Mail und können ihn kontrollieren und freigeben. Somit hat man jederzeit einen aktuellen Überblick über den Fortschritt der Ausbildung und die Erfüllung der im Rahmenlehrplan hinterlegten Anforderungen.

Die Anwendung entspricht allen formellen Anforderungen der Gesellenprüfungsausschüsse. Hier muss zur Prüfungszulassung nur die übermittelte pdf-Datei des Auszubildenden kontrolliert werden und so entfällt der lästige Papierkram. Weiterhin kann natürlich ein Ausdruck des digitalen Berichtsheftes verlangt werden.

Der Test des digitalen Berichtsheft sowie weitere Informationen dazu finden sich auf der Homepage des BIV.


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