Antragsformulare verfügbar
Seit dem 1. September 2008 stehen die in den „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen“ erwähnten notwendigen Antragsformulare für die Maßnahmen-Förderung zur Verfügung. Für die Antragsbearbeitung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn zuständig. Anträge können Betreiber von gewerblichen
Kälteanlage stellen. Als Antragsvoraussetzung gelten die Bestimmungen der Klimaschutz-Förderrichtlinie, die im Kern eine Energieeffizienzsteigerung um mindestens 35 % durch Optimierung bestehender Kälteanlagen fordert. Aber auch Neuanlagen sollen durch entsprechende Komponenten- und Regelungskonzepte optimiert werden. Die Antragsformulare können unter der Rubrik „Energie“ im Punkt „Gewerbekälteanlagen“ auf der Internetadresse www.bafa.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für die Basisförderung ist, dass an der Altkälteanlage ein „StatusCheck“ durchgeführt wurde. Dieser „Status-
Check“ muss von einem Sachkundigen erstellt werden und durch detaillierte Berechnung von einem hersteller- und anbieterunabhängigen Dienstleister bestätigt
werden. Es ist jedoch auch möglich, dass ein hersteller- und anbieterneutraler Dienstleister sowohl die energetische Bestandsaufnahme als auch die Berechnung durchführt. Der Check soll Klimaschutzpotentiale der vorhandenen Kälteanlage aufzeigen. Um eine einheitliche Bewertungsgrundlage zu realisieren, wurde von der Arbeitsgemeinschaft Kälte für die BAFA eine Checkliste entwickelt. Das für den „StatusCheck“ erforderliche Fachwissen kann in einem Seminar erworben werden. Die Ausarbeitung der Konzeption für die Richtlinien erfolgte durch das kekk (www.kekk.org)