Nicht nur mehrere Köche verderben redensartlich den Brei, auch mehrere auf Verkäuferseite beteiligte Gesellschafter können die Verhandlungen und die Umsetzung eines Unternehmensverkaufs verkomplizieren. In diesem letzten Teil unserer Serie empfiehlt der M&A-Anwalt Thorsten Lill, unbedingt eine vertragliche Regelung für den Exit-Fall zu treffen ...
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