Durch das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, oder kurz „Wachstumschancengesetz“ findet die Verpflichtung zum Empfang und Versand elektronischer Rechnungen (sogenannter eRechnungen) auch im deutschen Business-to-Business-Bereich (B2B) ihren Einzug in das deutsche Umsatzsteuergesetz. ...
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